Wer kann Mitglied der Kooperation werden?
Nennen wir die Betriebe, die nicht Mitglied werden können - das macht es etwas einfacher:
- Übernachtungsbetriebe die als Hotel - Garni oder Pension bezeichnet werden.
- Reine Gaststättenbetriebe.
- In jeder/m Destination/Ort kann immer nur ein Hotelbetriebe aufgenommen werden, wenn die Einwohnerzahl (bis zu) 250 000 beträgt .
Der Betrieb der zuerst aufgenommen wird, entscheidet, ob der zweite Betrieb Destinationspartner werden kann, wenn die Einwohnerzahl überschritten wird.
- Hotelunternehmer/innen, die sich nicht zur Serviceaussage bekennen (100% Gastzufriedenheit).
(Die Bereitschaft zur Prüfung der Serviceleistung muss vorhanden sein.)
- Hotelunternehmer/innen, die ihr Hotel nicht online vernetzen wollen.
Weiter mit Bedingungen